
- Grundqualifikation
- Beschl. Grundqualifikation
- Umsteiger
- Quereinsteiger
IHK-Prüfung "Grundqualifikation"
- Nur mit Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE od. D1, D1E, D, DE
- Die praktische Prüfung besteht aus einer 120 minütigen Fahrprüfung
- Bewertung der praktischen Fähigkeiten, auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte
- Einem praktischen Prüfungsteil von 30 Minuten
- Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
- Bewältigung einer 60 minütigen kritischen Fahrsituation,
insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt. - Die Prüfung kann auch ohne Vorbereitungskurs abgelegt werden
Für den Personen- und Güterverkehr muss, neben des Erwerbs der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen, seit 2008 bzw. 2009 eine Grundqualifikation nachgewiesen werden.
Zur beschleunigten Grundqualifikation sind 140 Ausbildungsstunden vorgeschrieben. Diese teilen sich in zehn Stunden Praxis- sowie 130 Theorieunterricht auf und berechtigen zur 90-minütigen Prüfungsteilnahme bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die "beschleunigte Grundqualifikation"
- Eine Fahrerlaubnis ist hierbei nicht erforderlich
- 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten an einer Ausbildungsstätte
- Davon mindestens 10 Fahrstunden á 60 Minuten,
(unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse)
und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer - Prüfung durch die IHK
- Altersgrenze ist hierbei 21 Jahre (Klasse C/CE)
- Altersgrenze C1/C1E: 18 Jahre
Der Preis für die beschleunigte Grundqualifikation beträgt inkl. sämtlicher Gebühren 2.000,- €
Anmeldung
Prüfung mit Reduzierung im theoretischen und praktischen Teil
Diese Prüfung kann abgelegt werden, wenn der Prüfungsteilnehmer bereits eine "Grundqualifikation / beschl. Grundqualifikation für den Güterkraft- und Personenverkehr" erfolgreich absolviert hat, die nicht der beabsichtigten Prüfung sein soll, und nunmehr eine weitere absolvieren möchte. Gleiches gilt für einen Teilnehmer, der einen Führeschein mit der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnisklasse - erworben vor den Stichtagen (D/DE, D1/D1E 10. Sept. 2008 und C/CE, C1/C1E 10. Sept. 2009) - besitzt.
Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schliesst mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.
Der Preis für die Grundqualifikation Umsteiger beträgt inkl. sämtlicher Gebühren 700,- €
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger“ bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger“ können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
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