Fahrererlaubnisklassen und Preisealt

Folgend möchten wir Sie über unsere Leistungen und die einzelnen Fahrerlaubnisklassen informieren. Neben umfangreichen Informationen zu den einzelnen Leistungen sowie unserer Preise können Sie sich auch direkt Online bei uns anmelden.

  • B
  • BE
  • A
  • A (beschränkt)
  • A1
  • C
  • C1
  • CE
  • D
  • D
  • L
  • M
  • T

 

Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)"
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV)::
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

 

Sonderfahrten Klasse B Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse 5 4 3
Dauer der Fahrprüfung 45 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse B.

Grundbetrag 199,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 115,00 €
Fahrstunde (normal) 32,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 41,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 41,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 41,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 32,00 €

 

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.

 

Sonderfahrten Klasse BE Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 3 1 1
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
keiner

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse BE.

Grundbetrag 50,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 115,00 €
Fahrstunde (normal) 33,50 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 36,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 44,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 44,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 36,00 €

 

 

Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen:

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

 

Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)
3 2 1
Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt:

Grundbetrag 199,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 44,50 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 45,50 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 49,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 49,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 44,50 €

 

 

Mindestalter:

18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.

 

Sonderfahrten Klasse A Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von Klasse A1 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffs auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt).

Grundbetrag 199,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 42,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 48,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 48,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 48,00 €

 

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sonderfahrten Klasse A1 Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse 5 4 3
Dauer der Fahrprüfung 45 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse A1.

Grundbetrag 199,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 115,00 €
Fahrstunde (normal) 32,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 38,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 38,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 38,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 32,00 €

 

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

Sonderfahrten Klasse C Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse B 5 2 3
bei Erweiterung von Klasse C1 3 1 1
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

 Ausbildung

Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklassen C1, D1 Reduzierung auf 4 Doppelstunden.
Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D Reduzierung auf 2 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse C.

Grundbetrag 250,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 57,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 60,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 60,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 60,00 €

 

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse C1 schließt die Klassen L und M ein.

 

Sonderfahrten Klasse C1 Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse B 3 1 1
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz D1/D: Reduzierung des Zusatzstoffes auf 2 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse C1.

Grundbetrag 250,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 57,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 60,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 60,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 60,00 €

 

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

 

Sonderfahrten Klasse CE Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse C 5 2 3
C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung Solo: 3
Zug: 5
Solo: 1
Zug: 2
Solo: keine
Zug: 3
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Voraussetzungen und Einschluss:

Mindestalter: 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnisklasse C
Einschluss:
Fahrerlaubnisklasse BE, C1E und T
Bei Vorbesitz von D1 auch Einschluss von D1E
Bei Vorbesitz von D auch Einschluss von DE

Ausbildung

Theorieunterricht:
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse CE.

Grundbetrag 110,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 57,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 60,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 60,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 60,00 €

 

 

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse D schließt die Klasse D1 ein.

 

vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D Grundausbildung Überland Autobahn Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 45 22 14 8
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 33 12 8 5
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 14 16 8 6
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 7 8 4 3
Vorbesitz Klasse D1 20 5 5 5
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff, sowie

8 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C oder D1
12 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse D.

Grundbetrag 250,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 57,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 60,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 60,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 60,00 €

 

 

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
  • Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse D schließt die Klasse D1 ein.

 

vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D Grundausbildung Überland Autobahn Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 45 22 14 8
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 33 12 8 5
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 14 16 8 6
Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 7 8 4 3
Vorbesitz Klasse D1 20 5 5 5
Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
6 Doppelstunden Grundstoff, sowie

8 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C oder D1
12 Doppelstunden Zusatzstoff bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse D.

Grundbetrag 250,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 57,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 145,00 €
Fahrstunde (normal) 60,00 €
Fahrstunde (Überlandfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Autobahnfahrt) 60,00 €
Fahrstunde (Dunkelheit/Dämmerung) 60,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 60,00 €

 

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse L. Klasse L selbst schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  2 Doppelstunden Zusatzstoff

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse L.

Grundbetrag 150,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €

 

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung: Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

 

  Überland Autobahn Dunkelfahrt
Sonderfahrten Klasse M nein nein nein
Dauer der Fahrprüfung 30 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  2 Doppelstunden Zusatzstoff

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse M.

Grundbetrag 155,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 65,00 €
Fahrstunde (normal) 30,00 €
Unterweisung am Fahrzeug 30,00 €

 

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sonderfahrten Klasse T Überland Autobahn Dunkelfahrt
  keine
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten

Ausbildung

Theorieunterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff
  6 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz: Reduzierung des Grundstoffes auf 6 Doppelstunden.

Bitte beachte:

1 Stunde entspricht 45 Minuten
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Auszug aus unserer Preisliste

Im folgenden findet Ihr einen kleinen Auszug aus unserer Preisliste für die Fahrerlaubnisklasse T.

Grundbetrag 199,00 €
Vorstellung theoretische Prüfung 61,00 €
Vorstellung praktische Prüfung 115,00 €
Fahrstunde (normal) 29,00 €

 

Heute geöffnet:

Hauptstelle Steinfurter Str.
11.00 Uhr - 19.00 Uhr
Tel. 0251 / 273141

Filiale Senden
16.00 Uhr - 19.00 Uhr
Tel. 02597 / 6933 789

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